Earn-Out Klausel – steuerbare Abgangsentschädigung oder steuerfreier Kapitalgewinn
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Earn-out-Klausel als steuerbare Abgangsentschädigung ausgestaltet
Eine vertraglich vereinbarte Earn-out Klausel stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine steuerbare Abgangsentschädigung dar und ist kein steuerfreier Kapitalgewinn.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 18. Januar 2019 das Rundschreiben «Merkblätter und DBA-Übersichten für die Quellensteuer» publiziert.
Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 beschlossen, die Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF, vormals SV17) am 19. Mai 2019 zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum erfolgreich ergriffen wurde.
Ein Barbetrieb führte kein Kassenbuch und konnte auf Nachfrage keine Kassensteifen vorweisen. Das KStA SG und die ESTV waren deshalb gezwungen, einen Ermessenszuschlag vorzunehmen, da die ausgewiesene Bruttogewinnmarge mit 56,25% auffallend niedrig war.
Anfechtung einer Liegenschafts-Bewertungsverfügung
Eine rechtskräftige Liegenschafts-Bewertungsverfügung gilt für alle betroffenen Veranlagungsverfügungen, bis die Verhältnisse eine Neubewertung erfordern.
Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar
Bei der Übertragung von Liegenschaften einer Einzelfirma auf eine Gesellschaft lag kein Betrieb vor, welcher zur Befreiung von der Handänderungssteuer führte.
Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen
Für das Bundesgericht ist es ausreichen, wenn die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt, dass die Übertragung einer Beteiligung an eine vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft treuhänderisch erfolgte. Die Einwendungen des Beschwerdeführers vermochten weder gesamthaft noch einzeln die Feststellungen der Vorinstanz als offensichtlich unrichtig erscheinen lassen.