Aufschub der Grundstückgewinnsteuer wegen Ersatzbeschaffung bei Ehegatten
Beim Aufschub der Grundstückgewinnsteuer zufolge Ersatzbeschaffung verlangt das StHG keine Subjektidentität, zwischen Verkäufer und Käufer, wenn Ehegatten das zivilrechtliche Eigentum beim Ersatzobjekt anders gestalten. Allerdings ist es nicht bundesrechtswidrig den Steueraufschub bei einem «Überkreuzerwerb» zu besteuern, wenn wie vorliegend der veräussernde Ehegatte nicht mehr am Ersatzobjekt das er mitselbstbewohnt beteiligt ist.
Der Beschwerdeführer kann sich als einzelzeichnungsberechtigter Verwaltungsratspräsident und Geschäftsführer einer Gesellschaft die Aufträge selber erteilen. Für seine Einzelunternehmung besteht somit kein unternehmerisches Risiko, dass das Geschäftsführer-Mandat gekündigt werden könnte. Seine Tätigkeit qualifiziert demnach als unselbständig.
Kapitalleistung aus beruflicher Vorsorge, DBA Thailand
Die Besteuerung von Vorsorgeleistungen durch den Kassenstaat setzt voraus, dass der Empfänger unmittelbar vor seiner Pensionierung für den staatlichen Arbeitgeber dieses Staates tätig war. Privatrechtliche Rechtsträger sind nicht unter die Begriffe "Vertragsstaat, politische Unterabteilung oder lokale Körperschaft" subsumierbar.
Steuerliche Behandlung von Ersatzbeschaffungsrückstellungen und Gewinnanteilsansprüchen
Ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück gehört dem Geschäftsvermögen der selbständig erwerbenden Person an. Ein bodenrechtlicher Schutz ändert lediglich die Art der Besteuerung des Wertzuwachses.
Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung
Das BGr musste sich mir der Frage auseinandersetzen, wie Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen, welche A im Rahmen eine Scheidungskonvention zur Hälfte an seien Frau zahlen musste, steuerlich zu behandeln ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich um eine Zahlung infolge Auflösung des Güterstandes oder um Unterhalt handelt.
Verkehrswertschätzung eines mit einem Baurecht belasteten Grundstücks
Es entspricht gängiger Schätzungspraxis, den Verkehrswert eines baurechtsbelasteten Grundstücks nach dem reinen Landwert des unbelasteten Grundstücks zu bemessen, wenn durch den Erwerb der Baurechtsbelastete zum Baurechtsberechtigten wird. Dies aufgrund der Tatsache, dass dieser wirtschaftlich betrachtet als Volleigentümer eines Grundstücks in Erscheinung tritt.
Unentgeltliches Nutzungsrecht und Liegenschaftsunterhalt an nahestehende Personen
Das dem einzelzeichnungsberechtigten Delegierten des Verwaltungsrats unentgeltlich eingeräumte Nutzungsrecht an einer im Eigentum der steuerpflichtigen Gesellschaft stehenden Wohnung stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Ausserdem wurde eine Zahlung für Liegenschaftsunterhalt laut BGr zu Recht als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft.
Vermietung von unbeweglichem Vermögen unter Marktmiete
Die Besteuerung eines erzielbaren Mietzinses (Mietwert) anstelle der tieferen tatsächlich erzielten Mieteinnahmen setzt voraus, dass das Objekt dem Steuerpflichtigen „für den Eigengebrauch zur Verfügung steht“. Dies war vorliegend mit Blick auf die seit langer Zeit bestehenden Untermietverträge zu verneinen, da diese den faktischen und rechtlichen Zugriff der Vermieterin auf das Mietobjekt stark beschränkten.
Abzugsfähigkeit von Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung
Im vorliegenden Fall war strittig, ob Zahlungen, welche der Ehemann an seine Ex-Frau leisten musste und welche in engem Zusammenhang zu seinen Mitarbeiterbeteiligungen standen, als Unterhaltsbeiträge abzugsfähig sind.