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Steuerrecht > Stichwortverzeichnis > Verdeckte Gewinnausschüttung

verdeckte Gewinnausschüttung

Verdeckte Gewinnausschüttungen – Beweislast und (un)zulässige Noven

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht stellt fest, dass die im Nachsteuerverfahren als Einkommen aufgerechneten geldwerten Leistungen zulässig waren. Weil der Entscheid der ersten gerichtlichen Instanz zur Einreichung des Kontoauszuges der Drittgesellschaft Anlass bot, war dieses Novum vor dem kantonalen Verwaltungsgericht zulässig. In Anbetracht der Umstände – Alleinaktionärin und einzige Verwaltungsrätin – hätten die Steuerpflichtigen die geldwerte Leistung detailliert bestreiten müssen.
iusNet StR 29.05.2024

Steuerliche Anerkennung einer ausländischen Betriebsstätte

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht beurteilt, ob eine Betriebsstätte in China steuerlich der Beschwerdeführerin oder ihrer Muttergesellschaft zuzurechnen ist. Dabei steht die tatsächliche Verfügungsmacht der Beschwerdeführerin im Zentrum, die im Rahmen einer «Substance over form»-Betrachtung zu beurteilen ist. Die durch die Beschwerdeführerin aufgewendeten Kosten für die Betriebsstätte qualifiziert das Bundesgericht als verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft. Weiter lehnt das BGr das Vorliegen einer Vertreterbetriebsstätte im Sinne des DBAs zwischen der Schweiz und China ab.
iusNet StR 24.10.2023

Berechnung der verdeckten Gewinnausschüttung bei einem unterpreislichen Verkauf einer Liegenschaft an den Gesellschafter.

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verkauft eine Gesellschaft ihrem einzigen Gesellschafter eine Immobilie zu einem Vorzugspreis, stellt die gesamte Differenz zwischen (i) dem Verkaufspreis und (ii) dem Verkehrswert der Immobilie eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. Das Bundesgericht stellt zudem fest, dass die geldwerte Leistung nicht um die Maklerprovision gekürzt werden darf, die die Gesellschaft bei einem Verkauf an Dritte möglicherweise an einen Immobilienmakler gezahlt hätte.
IusNet StR 24.07.2023

Private Reisen gehören nicht zum geschäftsmässig begründeten Aufwand

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Beschwerdeführerin hat Reisekosten ihrer beiden Aktionäre und Verwaltungsratsmitglieder von ihrem Gewinn abgezogen, obwohl mehrere dieser Reisen mit ihren Ehefrauen oder der gesamten Familie unternommen wurden. Das Bundesgericht bestätigt, dass die Übernahme dieser Urlaubskosten durch die Beschwerdeführerin eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, da es ihr nicht gelungen ist, nachzuweisen, dass solche Ausgaben gerechtfertigt waren und Dritten gewährt worden wären.
iusNet StR 27.06.2023