Die Beschwerdeführerin nahm Industrie- und Edelmetallabfälle entgegen und leitete diese zur Verarbeitung an eine Konzerngesellschaft weiter. Der Umfang und Bestand der Lieferungen wurde auf einem (Edelmetall-)Konto gutgeschrieben. Die ESTV war der Meinung, dass es sich hierbei um steuerbare Transaktionen handelte. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird gutgeheissen.
Kunstwerke wurden im Rahmen des Verlagerungsverfahren mehrwertsteuerfrei über eine Galerie in die Schweiz importiert. Anschliessend wurden diesen in den Liegenschaften des Beschwerdeführers oder in einem Schweizer Hotel ausgestellt. Das Verlagerungsverfahren setzt voraus, dass die beantragende Bewilligungsinhaberin auch rechtmässige Importeurin der eingeführten Kunstwerke sei. Dies lag im vorliegenden Fall nicht vor; die Beschwerde wurde abgewiesen.
Steuerbarkeit von Marchzinsen bei Veräusserung der Darlehensforderung
Beim Verkauf eines Darlehens einschliesslich aufgelaufener Zinsen (Marchzinsen) stellt das Entgelt mit Bezug auf die Zinsen steuerbaren Vermögensertrag dar und nicht steuerfreier Kapitalgewinn. Das Darlehen weist nämlich eine Ähnlichkeit zu Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung auf.
Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens
Die Bildung gelegentlicher stiller Reserven stellt keinen Grund für die Verweigerung von Abschreibungen dar. Eingeschränkt wird die Zulässigkeit von (linearen) Abschreibungen nur dann, wenn die Bildung stiller Reserven konstant ist bzw. ein zu hoher Abschreibungssatz gewählt wurde.
Abzugsfähigkeit von Zahlung ausserhalb des Scheidungsurteils als Unterhaltsbeitrag
Das BGr befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG. Es lässt dabei offen, ob freiwillige Abmachungen der Ehegatten, die vom Scheidungsurteil abweichen, für die steuerliche Beurteilung relevant sind.
Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs
Auch wenn das BGr in einem die Gesellschaft betreffenden Urteil das Vorliegen einer geldwerten Leistung verneinte, ist die vom Alleinaktionär vereinnahmte Provision aus der Vermittlung von Hypothekardarlehen bei diesem als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufzurechnen.
Lebensmittelpunkt von Ehegatten bei Wochenaufenthalt
Das BGr bestätigt die Verschiebung des Hauptsteuerdomizils an den Arbeits-/Wochenaufenthaltsort. Der erneute Erwerb von Wohneigentum in der ehemaligen Wohnsitzgemeinde hat Anlass dazu gegeben, den Wochenaufenthalterstatus in Frage zu stellen. Die erneute Geltendmachung des Hauptwohnsitzes basierte auf einer Veränderung der Ausgangslage und war nachvollziehbar und zulässig.
Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens
Die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens stellt eine Entreicherung der Gesellschaft dar. Dem Aktionär und Darlehensgeber wird ein durch diese Rückzahlung nicht geschmälerter Anspruch auf Bezahlung des genannten Saldos eingeräumt, was eine geldwerte Leistung darstellt.
In einem Amtshilfegesuch muss der Sachverhalt in einer Art und Weise dargestellt werden, dass ein genügender Zusammenhang mit den verlangten Informationen ersichtlich ist. Es ist bundesrechtswidrig, dass die Vorinstanz die geltend gemachte Unvollständigkeit des Ersuchens unter Hinweis auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip als nicht stichhaltig gewürdigt hat.
Massgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Besteuerung nach dem Aufwand
Bei der Besteuerung nach dem Aufwand ist es unzulässig, den minimal massgeblichen Lebensaufwand für mehrere Steuerperioden verbindlich festzulegen. Es ist immer eine Kontrollrechnung und die Berücksichtigung neuer Umstände zuzulassen. Bei mehreren selbstgenutzten Liegenschaften ist jene am Wohnsitz mit dem höchsten Eigenmietwert massgeblich.