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KENNENLERN-AUSGABE

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Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen diese kostenfreie Kennenlern-Ausgabe von iusMail Steuerrecht zuzusenden. Sie finden darin eine Auswahl an Beiträgen wie sie zukünftig in iusMail und iusNet Steuerrecht enthalten sind.

Der Newsletter liefert Ihnen monatlich einen raschen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung im Steuerrecht.

Die Inhalte gliedern sich in die Rubriken:

•    Rechtsprechung: deutschsprachige Zusammenfassungen der relevanten Gerichtsentscheide aus dem Bundesgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und den kantonalen Gerichten
•    Gesetzgebung: Informationen zu aktuellen Entwicklungen der Rechtsetzung
•    Kommentierung: Experten analysieren und kommentieren Urteile und Rechtsetzungsentwicklungen
•    Arbeitshilfen: praxisorientierte Arbeitshilfen zum Download

Das Abonnement beinhaltet den Newsletter iusMail und einen Zugang zur Online-Datenbank iusNet Steuerrecht, in der der Volltext zu entnehmen ist. Die Online-Datenbank enthält nebst sämtlichen Texten aus iusMail Steuerrecht weitere Beiträge aus den oben genannten Rubriken.

Die erste kostenpflichtige Ausgabe von iusMail Steuerrecht erscheint Ende Januar 2019. Verpassen Sie keine Ausgabe und sichern Sie sich Ihr Abonnement hier!

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Ihre Schulthess Juristische Medien AG
 

 
 

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Berücksichtigung von Auslandsverlusten aus Schuldzinsen- oder Gewinnungskostenüberschüssen
2C_891/2018
Grundstückerträge und Gewinnungskostenüberschüsse werden objektmässig dem betreffenden Steuerdomizil zugewiesen ("Belegenheitsprinzip"). Schulden und Schuldzinsen sind sodann proportional nach Lage aller (Brutto-) Aktiven des Privat- und Geschäftsvermögens zu verlegen. Einen etwaigen Auslandsverlust aus einem grundstückbezogenen Schuldzinsenüberschuss oder einen auf einem Grundstück entstehenden Gewinnungskostenüberschuss hat die Schweiz bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht zu übernehmen.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Sicherstellung von Steuerforderungen bei Personen mit Wohnsitz im Ausland
2C_543/2018
Eine nicht besonders schwerwiegende Verletzung des rechtlichen Gehörs kann ausnahmsweise als geheilt gelten, wenn der Mangel im Verfahren vor der Rechtsmittelinstanz kompensiert wird, die betroffene Person namentlich die Möglichkeit erhält, sich vor einer Rechtsmittelinstanz zu äussern, und diese die von der Gehörsverletzung betroffenen Aspekte mit derselben Kognition überprüfen kann wie die untere Instanz.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Wertberichtigung eines Kontokorrents
2C_761/2018
Mittel, die ein selbständig erwerbende (Allein-) Aktionär seiner Gesellschaft zuführt sind nicht zwingend dem Geschäftsvermögen zuzuordnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein selbständig erwerbender Aktionär, der eine Beteiligung aktiviert hat, auf sein Privatvermögen zurückgreift, um der Beteiligung die dort nötigen Mittel zuzuführen. Eine sofortige Wertberichtigung der aktivierten Forderung gegenüber der Beteiligung erwies sich aber sowieso als nicht gerechtfertigt, weil eine sofortige Rückzahlung innerhalb der gesetzlichen Frist aufgrund genügender flüssiger Mittel möglich gewesen wäre.

 

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer
Bejahung einer Steuerumgehung beim Vorsteuerabzug auf privat genutzter Liegenschaft
2C_119/2017
Gemäss Bundesgericht stellt die Anmeldung einer rein privat genutzten Liegenschaft bei der Mehrwertsteuer nicht nur bei einer ausschliesslich zu diesem Zweck gegründeten, sondern auch bei einer bereits bestehenden Gesellschaft mit noch anderen Geschäftstätigkeiten eine aus wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessene Handlung dar. Es liegt eine Steuerumgehung vor.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Anspruch auf Vorentscheid über Steuerpflicht in der Schweiz
2C_799/2017 und 2C_800/2017
Sofern nicht der Bestand sondern nur der Umfang der Steuerpflicht betroffen ist, haben Steuerpflichtige im internationalen Verhältnis keinen allgemeinen Anspruch auf einen Vorentscheid über die Steuerpflicht und können einen solchen Vorentscheid von der Steuerbehörde auch nicht verlangen. Der Einbezug der Ehegattin in das Nachsteuerverfahren ohne nähere Abklärung erfolgte zu Unrecht. Die Aufhebung des angefochtenen Entscheides mit Bezug auf die Ehegattin führt aber nicht zur Aufhebung der Verfügung gegenüber dem Ehegatten.

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist
2C_720/2018
Eine Revision ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller als Revisionsgrund einzig vorbringt, was er bei der ihm zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätte geltend machen können. Die ermessenweise Veranlagung erwies sich in casu weder als bewusst noch willkürlich zum Nachteil der steuerpflichtigen Person. Ein möglicherweise zu grosszügig bemessener, unangefochten veranlagter Ermessenszuschlag, der nicht jeden Realitätsbezug entbehrt, reicht für eine Nichtigkeit nicht aus.

 

Steuerverfahrensrecht

Steuerverfahrensrecht
Neue Verjährung der Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung
2C_844/2017
Gemäss dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art. 184 Abs. 1 lit. b Ziff. 1 DBG verjährt die Strafverfolgung bei vollendeter Steuerhinterziehung 10 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für welche die Steuerpflichtige nicht oder unvollständig veranlagt wurde und nicht mehr erst nach 15 Jahren wie nach früherem Recht. Das neue Verjährungsrecht ist auch auf die vor seinem Inkrafttreten begangenen Straftaten anwendbar, wenn es milder ist als das in jenen Steuerperioden geltende Recht («lex mitior»).

 

Direkte Steuern

Direkte Steuern
Steuerliche Behandlung eines Schulderlasses
2C_1042/2017; zur Publikation vorgesehen
Ein Forderungsverzicht in Zusammenhang mit der Geschäftsschuld eines selbständig Erwerbenden stellt nach Ansicht des Bundesgerichts eine echte Sanierungsleistung und somit Erwerbseinkommen gemäss Art. 18 Abs. 1 DBG dar. Im Übrigen macht es für die Frage, ob steuerbares Einkommen vorliegt, keinen Unterschied, ob sich der Forderungsverzicht auf Privat- oder Geschäftsvermögen bezieht. Ein Forderungsverzicht kann nicht mit einem Kapitalgewinn gleich gesetzt werden, da es an einer ganzen oder teilweisen Veräusserung von dinglichen oder persönlichen Rechten fehlt.

 

     
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Direkte Steuern

Direkte Steuern
Bund
Anpassung des Beteiligungsabzugs im Zusammenhang mit der Ausweitung des Too-big-to-fail-Regimes
(frühestens 2019)
Mit der Anpassung des Beteiligungsabzuges soll der negative Effekt der Too-big-to-fail (TBTF)-Instrumente bei der Gewinnsteuer beseitigt werden. Dazu sollen die an die Investoren bezahlten Zinsen und die in der Bilanz eingestellte Weitergabe der Mittel aus den TBTF-Instrumenten von der Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Konzerngesellschaften von systemrelevanten Banken ausgeklammert werden.

 

     
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Internationales Steuerrecht

Internationales Steuerrecht
Bund
Eintreten auf ein Amtshilfegesuch von Indien, welches allenfalls auf gestohlenen Daten beruht
A-2540/2017
Nach der neueren bundesgerichtlichen Rechtsprechung darf ein Staat, der entwendete Informationen direkt von einem «Datendieb» erworben hat, diese «aktiv» für ein an die Schweiz gerichtetes Ersuchen einsetzen. Sicherte der ersuchende Staat der Schweiz allerdings zu, solche aufgrund einer in der Schweiz strafbaren Handlung erlangte Daten, nicht zu verwenden, ist der Grundsatz von Treu und Glauben des internationalen öffentlichen Rechts im Sinne von Art. 7 lit. c StAhiG verletzt und die Schweiz tritt nicht auf ein solches Ersuchen ein.

 

     
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