iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Rechtsprechung > Bund > Direkte Steuern > Aufrechnung Privater Lebenshaltungskosten Auf Stufe Des

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Aufrechnung privater Lebenshaltungskosten auf Stufe des Gesellschafters

Der im Kt AG wohnhafte Steuerpflichtige ist einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der B GmbH mit Sitz im Kt AR. Die Gesellschaft erbringt Leistungen im Sportbereich, darunter auch die Planung und Durchführung von Veranstaltungen und Events. Die StV AR nahm bei der B GmbH für die Steuerperiode 2012 Aufrechnungen für private Lebenshaltungskosten des Steuerpflichtigen im Betrag von CHF 159'090 vor. Die Veranlagungsverfügung ist in Rechtskraft erwachsen.

Aufgrund der Steuermeldung des Kt AR rechnete die StK AG im Jahr 2012 den Betrag von CHF 159'090 beim Steuerpflichtigen im Einkommen auf. Die dagegen erhobene Einsprache wurde abgewiesen. Das StVGr AG hiess den dagegen erhobenen Rekurs teilweise gut, hielt jedoch an der Aufrechnung von CHF 159'090 fest. Die weiteren Rechtsmittel blieben erfolglos.

Vor BGr verlangt der Steuerpflichtige, der Entscheid der Vorinstanz sei aufzuheben. Zu prüfen hatte das BGr die folgenden Aufrechnungen: i) eine Anzahlung für ein drittes geleastes Fahrzeug von CHF 8'809.70, ii) Aufrechnungen von CHF 13'260 betreffend «Aufwand Cycling» und iii) Aufrechnungen von CHF 108'833.90 betreffend Barbezügen mit Auslandbezug.

Wie vom BGr...

iusNet StR 30.03.2021

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.