Führt eine Änderung der behördlichen Informations- bzw. Beweislage dazu, ob ein Kanton, welcher das Hauptsteuerdomizil in einem anderen Kanton über mehrere Jahre akzeptiert, durch die neuen Informationen und Beweise das Hauptsteuerdomizil beanspruchen kann, ohne dass sich die Lebensverhältnisse der Steuerpflichtigen verändert haben?