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Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Grundstückgewinnsteuer / Handänderungssteuer

Ermessensveranlagung Grundstückgewinnsteuer

A war Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses, welches er im Geschäftsvermögen hielt und einer Sanierung und Umnutzung unterzog. Die Gebäudeversicherung des Kt ZH ermittelte eine dadurch entstandene bauliche Wertvermehrung von CHF 2'287'000. Danach errichtete A 15 Stockwerkeigentumseinheiten, die er sukzessive an Dritte verkaufte.

In der eingereichten Grundstückgewinnsteuererklärung fasste A die 15 Verkäufe zusammen. Das StA ersuchte A mehrfach um Einreichung von Steuererklärungen für jede einzelne Handänderung. A kam den Aufforderungen und Mahnungen nicht nach, worauf die Belegenheitsgemeinde Veranlagungsverfügungen nach pflichtgemässem Ermessen erliess. Dabei ging sie von den durch die Gebäudeversicherung ermittelten wertvermehrenden Aufwendungen aus. Diese verlegte sie, abgesehen von den wertvermehrenden Aufwendungen, nach der jeweiligen Wertquote auf die 15 Einheiten.

In seiner Einsprache übergab A 44 Bundesordner zu den Akten, die sämtliche Belege zur Bauabrechnung enthalten sollten. Das StA bestätigte mit Einspracheentscheid seine Veranlagungen, welche sodann auch von den kantonalen Gerichtsinstanzen gestützt wurde.

Streitig ist die Höhe der...

iusNet StR 26.10.2020

 

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