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Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

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Mehrwertsteuer

Leistungen im Bildungsbereich und Vertrauensschutz

Die Beschwerdeführerin bezweckt den Betrieb eines Yoga-Studios sowie Dienstleistungen in diesem und ähnlichen Bereichen. Darunter bietet sie neben regulären Yoga-Kursen insbesondere auch Yoga-Workshops an, welche sowohl eine theoretische als auch praktische Komponente beinhaltet. Mit Schreiben vom Januar 2012 bestätigt die ESTV, dass im Gegensatz zu den regulären Yoga-Kursen die Yoga-Workshops wissenschaftlicher oder bildender Art entsprechen, womit diese Leistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen seien. Die Beschwerdeführerin versteuerte diese Leistungen zwischen 2005 und 2010 und ersuchte dementsprechend um eine Korrektur, welche ihr unter Berücksichtigung der 5-jährigen Verjährungsfrist für die Jahre 2007 bis 2011 gewährt wurde, wodurch eine Korrektur zu Gunsten der Beschwerdeführerin für die Jahre 2007 bis 2011 ermöglicht wurde. Diese Auskunft widerrief die ESTV im 2016 unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben und qualifiziert alle Umsätze vor 2012 und nach 2016 als steuerbar.

Die Beschwerdeführerin beanstandete die Gleichsetzung der Yoga-Workshops mit den regulären Yoga-Kursen und beantragte, dass der Workshop von der Steuer ausgenommen würde....

iusNet StR 28.01.2020

 

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