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Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

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Direkte Steuern

Verwirkung des Rechtes auf Anfechtung einer kantonalen Veranlagung

Ein Kanton, der die für die Steuerpflicht erheblichen Tatsachen kennt oder kennen kann und dessen ungeachtet mit der Erhebung des Steueranspruchs ungebührlich lange zuwartet, verwirkt sein Besteuerungsrecht, wenn aufgrund des entsprechenden Steuerbezugs ein anderer Kanton zur Rückerstattung von Steuern verpflichtet werden müsste, die dieser formell korrekt, in guten Treuen und in Unkenntnis des kollidierenden Steueranspruchs bezogen hat.
iusNet StR 18.11.2019

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

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Direkte Steuern

Vorliegen einer geldwerten Leistung bei Aktionärsdarlehen

Ist mit einer Rückzahlung eines Darlehens nicht zu rechnen, weil ein solches nach dem Willen der Parteien nicht gewollt oder die Rückerstattung der erbrachten Leistung nicht beabsichtigt ist, wird die äussere Form des Darlehens nur simuliert, d.h. bloss zum Schein gewählt oder gewahrt, und handelt es sich bei der Zuwendung nicht um Fremdkapital.
iusNet StR 29.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

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Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat
iusNet StR 29.10.2019

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

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Direkte Steuern

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Massgebend für die Bestimmung des Erlöses sind schon von Harmonisierungsrechts wegen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung und nicht etwa jene zum Zeitpunkt der Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
iusNet StR 28.10.2019

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

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Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

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Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Die Massnahmen der Unternehmenssteuerreform sollten jene steuerpflichtigen Personen entlasten, die einem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen. Deshalb beabsichtigte der Gesetzgeber die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht gänzlich zu beseitigen, da hierfür kein entsprechender Handlungsbedarf bestand, sondern nur in bestimmten Konstellationen zu mildern.
iusNet StR 24.09.2019

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