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Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Eine ermessensweise Veranlagung ist nur dann nichtig, wenn die Veranlagungsbehörde den steuerbaren Gewinn bzw. den Ermessenszuschlag bewusst und willkürlich zum Nachteil der steuerpflichtigen Person bemisst.
iusNet SR 07.12.2018

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abschreibung von Darlehen an nahestehende Personen und dem überpreislichen Kauf von Immaterialgüterrechten

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abschreibung von Darlehen an nahestehende Personen und dem überpreislichen Kauf von Immaterialgüterrechten

Die Beschwerdeführerin vermag die Vermutung nicht zu entkräften, dass die von ihr von einer nahestehenden Gesellschaft gekauften Immaterialgüterrechte keinen Wert hatten. Sie hat mit dem Kauf der Immaterialgüterrechte eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgenommen. Die Beschwerde wurde deshalb abgewiesen.
iusNet StR 21.01.2019

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Die Beschwerde ans Bundesgericht wurde abgewiesen, weil es die Steuerpflichtigen unterlassen hatten darzulegen, dass und weshalb die Vorinstanz bundesrechtswidrig angenommen habe, dass das KStA ZH auf die Einsprache nicht hätte eintreten dürfen. Das hat sie allerdings nicht getan.
iusNet StR 21.01.2019

Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)

Es war gerechtfertigt, dass die Vorinstanz angesichts eines Auseinanderklaffens auf die wirtschaftlichen Tatsachen und nicht auf die gegenläufigen juristischen Gebilde abgestellt hat. Das steuerbare Einkommen ist deshalb aufgrund einer unselbständigen Erwerbstätigkeit dem Kanton AG zuzuweisen.
iusNet StR 21.01.2019

Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren

Auch wenn die Beweisführungslast aufgrund der behördlichen Untersuchungspflicht bei der Veranlagungsbehörde liegt, untersteht die steuerpflichtige Person trotzdem einer weitreichenden Mitwirkungspflicht. Die Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen, weil die Beschwerdeführer keinen genügenden Nachweis erbracht haben.
iusNet StR 22.01.2019

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern.
iusNet StR 22.01.2019

Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

Urteilsunfähigkeit des Beschwerdeführers in einem Amtshilfeverfahren

Der Beschwerdeführer beanstandete die vorinstanzliche Sachverhaltsfeststellung nicht, wonach keine Umstände vorliegen, aufgrund derer von einer Altersschwäche oder Altersdemenz auszugehen ist. Es liegt deshalb kein besonders bedeutender Fall i.S. einer Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Das Bundesgericht trat nicht auf die Beschwerde ein.
iusNet StR 22.01.2019

Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache

Die Beweislast für die rechtzeitige Einspracheerhebung obliegt grundsätzlich der Beschwerdeführerin und erstreckt sich auch auf die für die Fristwahrung erforderliche Begründung der Einsprache. Sie darf sich aber auf eine Eingangsbestätigung der Steuerverwaltung verlassen und hat mit deren Vorlegen ihre Beweislast erfüllt.
iusNet StR 28.01.2019

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