Betriebserfordernis bei Liegenschaftenverwaltung und -handel
Damit die gewerbsmässige Verwaltung eigener Immobilien als Betrieb qualifiziert werden kann, muss eine grosse Zahl von Liegenschaften durch eigene Dienstleistungen (Vermietung, Verwaltung) betreut werden. Das Betriebserfordernis gilt auch für den gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel.
Nichtberücksichtigung des Verlustvortrags aufgrund Steuerumgehung
Die Berücksichtigung von Vorjahresverlusten im Sinne von Art. 67 DBG gilt grundsätzlich auch bei steuerneutralen Umstrukturierungen im Sinne des Fusionsgesetzes. Zu diesen Verlusten gehören auch die Verluste einer steuerneutral übernommenen juristischen Person.
Massgebliche Mindestbemessungsgrundlage der Besteuerung nach dem Aufwand
Bei der Besteuerung nach dem Aufwand ist es unzulässig, den minimal massgeblichen Lebensaufwand für mehrere Steuerperioden verbindlich festzulegen. Es ist immer eine Kontrollrechnung und die Berücksichtigung neuer Umstände zuzulassen. Bei mehreren selbstgenutzten Liegenschaften ist jene am Wohnsitz mit dem höchsten Eigenmietwert massgeblich.
In einem Amtshilfegesuch muss der Sachverhalt in einer Art und Weise dargestellt werden, dass ein genügender Zusammenhang mit den verlangten Informationen ersichtlich ist. Es ist bundesrechtswidrig, dass die Vorinstanz die geltend gemachte Unvollständigkeit des Ersuchens unter Hinweis auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip als nicht stichhaltig gewürdigt hat.
Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens
Die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens stellt eine Entreicherung der Gesellschaft dar. Dem Aktionär und Darlehensgeber wird ein durch diese Rückzahlung nicht geschmälerter Anspruch auf Bezahlung des genannten Saldos eingeräumt, was eine geldwerte Leistung darstellt.
Lebensmittelpunkt von Ehegatten bei Wochenaufenthalt
Das BGr bestätigt die Verschiebung des Hauptsteuerdomizils an den Arbeits-/Wochenaufenthaltsort. Der erneute Erwerb von Wohneigentum in der ehemaligen Wohnsitzgemeinde hat Anlass dazu gegeben, den Wochenaufenthalterstatus in Frage zu stellen. Die erneute Geltendmachung des Hauptwohnsitzes basierte auf einer Veränderung der Ausgangslage und war nachvollziehbar und zulässig.
Aufrechnung einer Vermittlungsprovision auf Stufe des Alleinaktionärs
Auch wenn das BGr in einem die Gesellschaft betreffenden Urteil das Vorliegen einer geldwerten Leistung verneinte, ist die vom Alleinaktionär vereinnahmte Provision aus der Vermittlung von Hypothekardarlehen bei diesem als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit aufzurechnen.
Abzugsfähigkeit von Zahlung ausserhalb des Scheidungsurteils als Unterhaltsbeitrag
Das BGr befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Unterhaltsbeiträgen gemäss Art. 33 Abs. 1 lit. c DBG. Es lässt dabei offen, ob freiwillige Abmachungen der Ehegatten, die vom Scheidungsurteil abweichen, für die steuerliche Beurteilung relevant sind.
Abschreibungen auf Liegenschaften des Geschäftsvermögens
Die Bildung gelegentlicher stiller Reserven stellt keinen Grund für die Verweigerung von Abschreibungen dar. Eingeschränkt wird die Zulässigkeit von (linearen) Abschreibungen nur dann, wenn die Bildung stiller Reserven konstant ist bzw. ein zu hoher Abschreibungssatz gewählt wurde.
Steuerbarkeit von Marchzinsen bei Veräusserung der Darlehensforderung
Beim Verkauf eines Darlehens einschliesslich aufgelaufener Zinsen (Marchzinsen) stellt das Entgelt mit Bezug auf die Zinsen steuerbaren Vermögensertrag dar und nicht steuerfreier Kapitalgewinn. Das Darlehen weist nämlich eine Ähnlichkeit zu Obligationen mit überwiegender Einmalverzinsung auf.