Das BGr beschäftigt sich mit einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, inwiefern Bankinformationen über indische Steuerpflichtige, welche «Beneficiaries» von Trusts sind, die über eine underlying company Schweizer Bankkonten halten, voraussichtlich erheblich sein können.
Die Übermittlung von ersuchten Informationen ist nach Auffassung des BGr sowie gestützt auf das völkerrechtliche Vertrauensprinzip zulässig, solange im Zeitpunkt der Einreichung der Amtshilfeersuchen nicht offenkundig erscheint, dass für einen ersuchten Zeitraum, die ausländische Verjährung bereits eingetreten ist.
Sofern ein Amtshilfegesuch alle erforderlichen Informationen enthält, ist davon auszugehen, dass der ersuchende Staat bei der betroffenen Person davon ausgeht, dass sie steuerpflichtig ist. Die Schweiz kann und darf die Steuerpflicht der betroffenen Person im ersuchenden Staat nicht prüfen.
Dienstag, 8. November 2022 - 8:30 bis Dienstag, 15. November 2022 - 17:00
Ausgehend von den allgemeinen Grundsätzen der Quellensteuern werden Ihnen relevante Spezialthemen sowie Problemstellungen praxisnah und lösungsorientiert vermittelt. Das Ziel ist eine praxisnahe Stoffvermittlung, wobei sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgebersicht berücksichtigt und anhand typischer Fallkonstellationen dargestellt wird.