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Internationales Steuerrecht

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Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Änderung des AIA-Gesetzes

Gesetzgebung
Internationales Steuerrecht
Der Bundesrat verabschiedete am 20. November 2019 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Mit dieser Vorlage sollen die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt werden.
iusNet StR 22.01.2020

Amtshilfe bei Besteuerung nach dem Aufwand

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Auch wenn das DBA mit Schweden keine Bestimmung enthält, wonach Personen, die in der Schweiz nur auf einer pauschalen Grundlage besteuert werden, die nach dem Mietwert bemessen wurde, in der Schweiz nicht als ansässig gelten, ist die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, für die Klärung der steuerlichen Ansässigkeit voraussichtlich erheblich.
iusNet StR 24.09.2019

Anwaltsgeheimnis als Ausschlussgrund der Amtshilfe

Kommentierung
Internationales Steuerrecht
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht. Das BGr hat in seinem Urteil zudem erwogen, dass eine Information, die in einer Urkunde enthalten ist, die vor dem Inkrafttreten der Amtshilfeklausel erstellt wurde, auch nach Inkrafttreten der Amtshilfebestimmung steuerliche Wirkungen entfalten kann, in den zeitlichen Anwendungsbereich der Amtshilfeklausel fällt.
Daniel Holenstein
iusNet StR 02.09.2019

Anwaltsgeheimnis in der Amtshilfe

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht. Das BGr hat in seinem Urteil zudem erwogen, dass eine Information, die in einer Urkunde enthalten ist, die vor dem Inkrafttreten der Amtshilfeklausel erstellt wurde, auch nach Inkrafttreten der Amtshilfebestimmung steuerliche Wirkungen entfalten kann, in den zeitlichen Anwendungsbereich der Amtshilfeklausel fällt.
iusNet StR 02.09.2019

Amtshilfe an Frankreich zur Identität von UBS Kunden

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

A-1488/2018 und 2C_653/2018

Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut. Nach Auffassung von 3 Bundesrichtern stellt das französische Ersuchen keine unzulässige "fishing expedition" dar. Die von Frankreich gemachten Angaben würden es erlauben, auf einen Verdacht illegalen Verhaltens zu schliessen, nämlich dass die Betroffenen zum Teil in Frankreich steuerpflichtige Personen seien, die ihre fiskalischen Verpflichtungen nicht erfüllt hätten
iusNet StR 29.07.2019

Internationale Amtshilfe in Steuersachen

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht
Das BGr bestätigt, (i) dass eine Veröffentlichung im Bundesblatt ausreichend sein kann, um eine im Ausland ansässige, beschwerdeberechtigte Person über das Bestehen eines sie betreffenden Amtshilfeverfahrens zu informieren, und (ii) dass diese Art der Information nicht subsidiär gegenüber der Information auf dem Weg der ersuchenden Behörde ist, da beide im Art. 14 Abs. 5 StAhiG vorgesehen sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Sitz oder der Wohnsitz einer beschwerdeberechtigten Person schwierig oder gar nicht zu lokalisieren ist.
iusNet StR 22.07.2019

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

A-5046/2018

Nach einschlägiger Rechtsprechung des BVGr sind unter Umständen auch Personen, deren Steuerpflicht im ersuchenden Staat nicht geltend gemacht wird, als (materiell) betroffene Personen zu qualifizieren, nämlich dann, wenn die Informationen über diese Personen für den ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind. Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die and en IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019

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