Mit der Vorlage zur Änderung des AIA-Gesetzes sollen die Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum) umgesetzt werden.
Die Tatsache, dass die von der Amtshilfe betroffene Person in der Schweiz der Besteuerung nach dem Aufwand unterliegt, ist für den ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich.
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht.
Ein Vertragsstaat kann die Amtshilfe aufgrund des Berufsgeheimnisses eines Rechtsanwalts nach Art. 26 Abs. 3 lit. c DBA CH-NL nur verweigern, wenn die betreffende Information im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit steht.
Das BGr heisst die von der ESTV erhobene Beschwerde gegen den Entscheid des BVGr, wonach das Listenersuchen von Frankreich bezüglich der Identität von UBS Kunden ungenügend ist, in seiner öffentlichen Beratung vom 26. Juli 2019 gut.
Das BGr bestätigt, dass eine Veröffentlichung im Bundesblatt ausreichend sein kann, um eine im Ausland ansässige, beschwerdeberechtigte Person über das Bestehen eines sie betreffenden Amtshilfeverfahrens zu informieren.