iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis

Gesetzgebung
Verrechnungssteuer
Der Anwendungsbereich des Meldeverfahrens wird ab dem 1. Januar 2023 erweitert. Demnach wird das Meldeverfahren im nationalen Konzernverhältnis nun für Beteiligungen von 10% (bisher 20%) oder mehr und für alle juristischen Personen, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten, zulässig sein. Zudem wird die im internationalen Verhältnis erforderliche Bewilligung (Grundgesuch) zur Anwendung des Meldeverfahrens neu fünf Jahre und nicht mehr drei Jahre gültig sein.
iusNet StR 24.01.2023

Rückerstattung Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer

A-4164/2020

Das Bundesverwaltungsgericht prüft im vorliegenden Entscheid, ob die Beschwerdeführerin Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer hat. Die Vorinstanz wies das Rückerstattungsbegehren im Kern wegen nicht erfüllter Auskunftspflichten ab. Steuerpflichtige sind von Gesetzes wegen verpflichtet, auf Verlangen Geschäftsbücher, Belege und andere Urkunden beizubringen. Der Umstand, dass die Rechnung durch die Revisionsgesellschaft geprüft wurde, entbindet nicht davon, die Nachvollziehbarkeit der rückforderungsrelevanten Sachverhalte bis zurück zu den Urbelegen sicherzustellen.
iusNet StR 24.01.2023

Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verrechnungssteuer
Das Bundesgericht bestätigt, dass der Verkauf der Hauptliegenschaft durch die Immobiliengesellschaft B SA am selben Tag, an dem diese durch die A AG von einem Aktionär im Ausland erworben wurde, eine ungewöhnliche Transaktion darstellt, die die Bedingungen der Steuerumgehung erfüllt. Der A AG wird daher keine Rückerstattung, betreffend die auf der Dividende der SI B AG erhobenen Verrechnungssteuer gewährt. Da es sich um einen Fall von Steuerumgehung handelt, hat die A AG auch keinen Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung der Verrechnungssteuer unter dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Grossbritannien.
iusNet StR 20.12.2022

Keine Praxisänderung bei Verjährung der Nachentrichtung der Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Direkte Steuern
Liegt objektiv eine Widerhandlung gegen das VStG vor, verjährt die Nachforderung der Verrechnungssteuer nicht, solange die Strafverfolgung und die Strafvollstreckung noch nicht verjährt sind. Hat die Gesellschaft der ESTV keine Jahresrechnung eingereicht, beginnt die Vollstreckungsverjährungsfrist von sieben Jahren 30 Tage nach Genehmigung der Jahresrechnung durch die Generalversammlung. Sie steht ab dem Tag still, an dem die ESTV den Nachleistungsentscheid verkündet hat, gegen den die Gesellschaft Einsprache bzw. Beschwerde erhoben hat.
iusNet StR 28.03.2022

Seiten