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Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer

Stiftungen im Zivil- und Steuerrecht

Veranstaltungen
Dienstag, 25. April 2023 - 9:00 bis 17:00
Der Stiftungs-Boom in Deutschland hält an: Zurzeit werden jedes Jahr weiterhin zahlreiche Stiftungen ins Leben gerufen. Doch aller Anfang ist schwer, bei Stiftungen mehr als bei jeder anderen Rechtsform. In der Stiftungsurkunde müssen zentrale Eigenschaften der Struktur und Tätigkeit definitiv festgelegt werden. Welche Risiken drohen hier? Wie erfolgt die Besteuerung der Stiftung und welche Punkte sind besonders zu beachten? Die Rahmenbedingungen haben sich dabei durch die kürzlich vom Gesetzgeber verabschiedete und ab Mitte 2023 in Kraft tretende Stiftungsrechtsreform noch einmal deutlich geändert. Unser Seminar bietet Ihnen einen kompakten Überblick und zeigt auf, welche gängigen Handlungsoptionen bestehen und wann diese jeweils sinnvoll zum Einsatz kommen. Erfahren Sie darüber hinaus, ob sich eine Stiftung als Unternehmensnachfolgemodell eignet.

Verrechnungssteuer: Änderungen ab dem 1. Januar 2023 beim Meldeverfahren im Konzernverhältnis

Gesetzgebung
Verrechnungssteuer
Das Meldeverfahren im Konzernverhältnis ist ab dem 1. Januar 2023 für Beteiligungen ab 10% zulässig und wird auf alle juristischen Personen ausgeweitet, die eine solche qualifizierte Beteiligung halten. Die vorgängige Bewilligung für das Meldeverfahren im internationalen Rahmen gilt nun für fünf Jahre.
iusnet StR 24.01.2023

Rückerstattung Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer

A-4164/2020

Eine Steuerpflichtige ist von Gesetzes wegen verpflichtet, auf Verlangen Geschäftsbücher, Belege und andere Urkunden beizubringen. Der Umstand, dass die Rechnung durch die Revisionsgesellschaft geprüft wurde, entbindet nicht davon, die Nachvollziehbarkeit der rückforderungsrelevanten Sachverhalte bis zurück zu den Urbelegen sicherzustellen.
iusnet StR 24.01.2023

Rückerstattung der Verrechnungssteuer und Steuerumgehung

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Verrechnungssteuer
Das Bundesgericht bestätigt, dass der Verkauf der Hauptliegenschaft durch die Immobiliengesellschaft B SA am selben Tag, an dem diese Gesellschaft durch die A AG erworben wurde, eine absonderliche Transaktion darstellt, die die Bedingungen der Steuerumgehung erfüllt. Die Rückerstattung der erhobenen Verrechnungssteuer wird infolgedessen nicht gewährt.
iusnet StR 20.12.2022

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