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Verrechnungssteuer

Verrechnungssteuer

Verwirkung Rückerstattungsanspruch Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Wer mit der Verrechnungssteuer belastete Einkünfte oder Vermögen, woraus solche Einkünfte fliessen, entgegen gesetzlicher Vorschrift der zuständigen Steuerbehörde nicht angibt, verwirkt den Anspruch auf Rückerstattung der von diesen Einkünften abgezogenen Verrechnungssteuer (Art. 23 Abs. 1 VStG). Ein vorsätzlicher Versuch bedingt, dass der Steuerpflichtige mit Wissen und Willen gehandelt hat.
iusNet StR 31.08.2020

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Ein Dividendenempfänger kann seine Stellung als Nutzungsberechtigter verlieren, wenn er einer "faktischen Weiterleitungspflicht" unterliegt. Ob eine solche bestanden hat, kann sich nicht nur aus Vertragsdokumenten, sondern auch aus den Umständen ergeben. Das BGr betrachtet faktische Zwänge als Indizien, aus denen auf das Bestehen einer vertraglichen oder gesetzlichen Weiterleitungspflicht geschlossen werden darf.
iusNet StR 28.07.2020

Geldwerte Leistung durch die Verbuchung eines bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
Die A Immobilien AG wies per Ende 2005 in ihrer Jahresrechnung ein (Aktionärs-) Darlehenssaldo von CHF 188'022'941.53 aus, obwohl die dieser Verbuchung zugrunde liegenden Kredite bereits am Tag der Gewährung zumindest weitgehend zurückgezahlt worden waren. Durch die Verbuchung eines dem Aktionär durch eine verbundene Gesellschaft bereits zurückbezahlten Aktionärsdarlehens räumt die Gesellschaft dem Aktionär einen durch diese Rückzahlung nicht geschmälerten Anspruch ein.
iusNet StR 29.06.2020

Praxisfälle zur Verrechnungssteuer und Ausblick auf aktuelle Entwicklungen

Veranstaltungen
Die Verrechnungssteuer hat in der Steuerlandschaft Schweiz eine hohe Bedeutung und kann sich zur Leidenssteuer entwickeln. Zudem stehen wichtige gesetzliche Entwicklungen an. Dieses Seminar beschäftigt sich mit den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen und der heutigen Praxis der Verrechnungssteuer.

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Kommentierung
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
Natalie Peter
iusNet StR 25.05.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer
A mit Wohnsitz in Österreich kontrolliert eine liechtensteinische Stiftung, welche an diversen unterliegenden Offshore Gesellschaften beteiligt ist. In Österreich wird die gesamte Struktur steuerlich transparent behandelt. A stellte deshalb direkt einen Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer, welcher ihm verweigert wurde. Das BGr stellt u.a. fest, dass die nachträgliche Berufung auf die Missbräuchlichkeit selbst geschaffener Gesellschaftsstrukturen, dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben widerspräche und deshalb keinen Schutz verdiene. Die Beschwerde von A wurde abgewiesen.
iusNet StR 17.04.2020

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