Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person
Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person
Bestimmung des Hauptsteuerdomizils einer im Konkubinat lebenden Person
Der unverheiratete Steuerpflichtige lebt mit seiner Lebenspartnerin seit langer Zeit im Konkubinat. Die beiden sind je hälftige Miteigentümer von Stockwerkeigentumseinheiten in U, ZH (3-Zimmerwohnung mit 124m2 Wohnfläche) und in V, GR (2.5-Zimmerwohnung mit 82m2 Wohnfläche). Seit anfangs 2017 hat der Steuerpflichtige in der Liegenschaft in V eine 1-Zimmerwohnung angemietet, die ihm als Büro dient. Der Steuerpflichtige liess sich im Mai 2017 frühpensionieren. Seinen steuerpflichtigen Wohnsitz verlegt er per 1. Juni 2017 nach V. Dort ist er Mitglied des örtlichen Golfclubs und hat schon zuvor zusammen mit seiner Lebenspartnerin – die im Dorf aufgewachsen ist und deren Familie dort wohnt – am gesellschaftlichen Leben teilgenommen. Die Lebenspartnerin arbeitet weiterhin vollzeitlich im Kt ZH und hat ihren steuerlichen Wohnsitz in U, ZH.
Mit Veranlagungsverfügung vom 4. April 2019 hielt das KStA ZH am bisherigen Hauptsteuerdomizil fest. Die dagegen erhobene Einsprache und der anschliessende Rekurs blieben erfolglos. Das VGr ZH hiess die Beschwerde des Steuerpflichtigen gut und stellte fest, dass sich das Hautsteuerdomizil in der Steuerperiode 2017 in V,...
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