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Neue Tatsache für ein Nachsteuerverfahren

Neue Tatsache für ein Nachsteuerverfahren

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Direkte Steuern

Neue Tatsache für ein Nachsteuerverfahren

A.A und B.A. reichten am 4. Januar 2016 ihre Steuererklärung 2014 ein, in welcher sie einen Einkauf in die Pensionskasse von CHF 440'000.- steuermindernd geltend machten. Am 30. Juni 2015 zahlte die Pensionskasse eine Kapitalabfindung von CHF 669'200.- aus, welche im selben Jahr gesondert veranlagt wurde. Am 21. Dezember 2016 ging die Steuererklärung 2015 bei der Veranlagungsbehörde ein. Die ausgerichtete Kapitalleistung wurde darin deklariert. Am 22. Juni 2017 wurden die Eheleute A unter Gewährung des Abzugs für den Einkauf in die Pensionskasse für die Steuerperiode 2014 veranlagt.

Im April 2018 berichtigte das KStA ZH den Veranlagungsentscheid für 2014 und widerrief den Abzug für den Einkauf in die Pensionskasse, weil gegen die dreijährige Sperrfrist von Art. 79b Abs. 3 BVG verstossen worden sei. Zudem eröffnete das Amt ein Nachsteuerverfahren für die Steuerperioden 2014 und 2015.

Die dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos.

In ihrer Beschwerde ans BGr brachten die Eheleute A vor, sie seien ihrer Deklarationspflicht nachgekommen. Das KStA ZH hätte Nachforschungen betreffend den Einkauf in die Pensionskasse anstellen müssen, eine neue...

iusNet StR 26.10.2021

 

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