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Steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs zur Finanzierung einer Überbrückungsrente

Steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs zur Finanzierung einer Überbrückungsrente

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs zur Finanzierung einer Überbrückungsrente

Der Steuerpflichtige (geb. 1955) war der Pensionskasse des Bundes (PUBLICA) angeschlossen. Aufgrund einer Übergangsregelung wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, sich vorzeitig pensionieren zu lassen und gleichzeitig durch einen Einkauf an die Finanzierung einer Überbrückungsrente beizutragen. Entsprechend leistete er am 29. Mai 2015 aus eigenen Mitteln eine einmalige Zahlung von rund CHF 62'000. Der Arbeitgeber leistete dieselbe Summe. Ab dem 1. Juli 2015 erhielt der Steuerpflichtige eine Überbrückungsrente von CHF 2'350 pro Monat. Infolge des vorzeitigen Ruhestandes liess er sich am 3. Juli 2015 das gesamte Vorsorgeguthaben von rund CHF 1.4 Mio. ausbezahlen, welches als Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert wurde. In der Steuererklärung 2015 brachte er den Einkauf von CHF 62'000 zum Abzug. Die Veranlagungsbehörde sowie die kantonalen Gerichtsinstanzen verweigerten den Abzug mit der Begründung, dass die 3-jährige Sperrfrist gemäss Art 79b BVG nicht eingehalten wurde.

Während die Vorinstanz die Nichtberücksichtigung des Abzuges damit begründete, dass jeder Kapitalbezug innerhalb von drei Jahren seit dem Einkauf als missbräuchlich zu gelten habe, bringt der...

iusNet StR 25.03.2022

 

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