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Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ

Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ

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Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ

Die steuerpflichtigen Eheleute B.A. und A.A. besitzen eine Liegenschaft in U/AG, wo sie lange Zeit zusammen mit ihren Töchtern wohnhaft und unbeschränkt steuerpflichtig waren. Nachdem sie einige Jahre in V/AG ihren Wohnsitz hatten, meldeten sie sich per 1. Mai 2015 wieder in U/AG an. Per 30. November 2015 meldeten sie sich sodann nach W/SZ ab, wo sie ab 1. Dezember 2015 eine Einzimmerwohnung mieteten.

Die StK U/AG stellte mit Verfügung vom 23. September 2017 fest, dass die Eheleute in der Steuerperiode 2015 in U/AG unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sind. Die dagegen erhobenen kantonalen Rechtsmittel blieben erfolglos. Mit Beschwerde ans BGr beantragen die Eheleute, der Wohnsitz in W/SZ sei als steuerlicher Wohnsitz zu bestätigen, mit einer Nebensteuerpflicht in U/AG.

Die Ehegatten sehen sich durch die Besteuerung in U/AG u.a. in ihrer Niederlassungsfreiheit (Art. 24 BV) verletzt. Laut BGr kommt der Niederlassungsfreiheit im vorliegenden Fall neben der angeblichen Verletzung harmonisierten kantonalen Steuerrechts (§ 16 und 20 Abs. 3 StG AG und Art. 3 Abs. 1 und 2 sowie Art. 4b StHG) keine eigenständige Bedeutung zu (E. 5 ff.).

Natürliche Personen sind...

iusNet StR 27.09.2021

 

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