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Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Massgebend für die Bestimmung des Erlöses sind schon von Harmonisierungsrechts wegen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung und nicht etwa jene zum Zeitpunkt der Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
iusNet StR 28.10.2019

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Der Beschwerdeführerin, die im Eigentum eines Flugzeuges war, wurde der Vorsteuerabzug nicht gewährt. Der Grund hierfür war, dass das Flugzeug nicht nur für Dritte, sondern insbesondere dem wirtschaftliche Berechtigten vermietet wurde. Die ESTV sah darin eine teilweise Steuerumgehung. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.09.2019

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

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Direkte Steuern

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019

Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Steuerbefreite Einfuhr von staatlich geprägten Goldmünzen

A beantragt, dass von ihm importierten Dukaten von der Einfuhrsteuer befreit sind. Das BGr ging dabei der Frage nach, ob Dukaten der Zolltarifnummer 711.9010 steuerbefreit sind, auch wenn sie nie als gesetzliches Zahlungsmittel verwendet worden sind.
iusNet StR 24.09.2019

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Teilbesteuerung bei Genossenschaften ohne Grundkapital oder Anteilsscheine

Die Massnahmen der Unternehmenssteuerreform sollten jene steuerpflichtigen Personen entlasten, die einem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung stellen. Deshalb beabsichtigte der Gesetzgeber die wirtschaftliche Doppelbelastung nicht gänzlich zu beseitigen, da hierfür kein entsprechender Handlungsbedarf bestand, sondern nur in bestimmten Konstellationen zu mildern.
iusNet StR 24.09.2019

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