Liegt beim Handel mit Devisen und Derivaten eine selbständige Erwerbstätigkeit vor?
Das BGr hatte zu beurteilen, ob der Handel mit Devisen und Derivaten als selbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert. Zur Beurteilung wandte das BGr bestimmte Kriterien an, die für eine selbständige Erwerbstätigkeit in der Gesamtheit auf einen Erwerb ausgerichtet sein müssen.
Steuerlich massgebender Zeitpunkt einer Privatentnahme
Der Pflichtige kaufte seiner eigenen Gesellschaft unterpreislich Patente ab und verkaufte diese zum selben Preis an eine andere ihm gehörende Gesellschaft. Entsprechend stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt die auf den Patenten lastenden stillen Reserven steuersystematisch realisiert wurden.
Voraussetzungen für einen eigenständigen Marktauftritt
In den Räumlichkeiten einer Apotheke erzielten Therapeuten ihre Umsätze. Die ESTV war der Meinung, dass diese Umsätze jenen der Apotheke zugerechnet werden müssten. Das BVGr entschied, dass Apotheke und Therapeuten denselben Aussenauftritt hätten. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
Lebensmittelpunkt in Luzern trotz Abmeldung ins Ausland
Im Verfahren zur Feststellung der Steuerhoheit sind nur die Fragen zur Steuerpflicht zu klären und nicht auch nachgelagerte Fragen wie Rechtsmässigkeit des Nachsteuerverfahrens.
Wohnsitzverlegung in eine Einzimmerwohnung im Kt SZ
Die steuerpflichtigen Ehegatten A verlegten ihren Wohnsitz vom Kt AG in den Kt SZ. Dieser wurde nicht anerkannt. Sie rügen vor BGr eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit.
Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach Nachzahlungen von Invaliden- und BVG-Rente, die an die Stelle von periodischen Leistungen treten, in der Steuerperiode zum Rentensatz besteuert werden, in der sie erbracht wurden.
Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung bei Gutscheinen
Im vorliegenden Fall ist einzig streitig und zu prüfen, ob die ESTV Bundesrecht verletzt, indem sie den Umsatz aus erwiesenermassen verkauften, aber noch nicht eingelösten Leistungsgutscheinen als Vorauszahlungen qualifiziert und deshalb in der Ermessenseinschätzung berücksichtigt.
Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen
Aufgrund der Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen verjährte das Jahr 2009 im Unterschied zur Forderung von 2010. Zudem musste das BGr über die Höhe des Steuerobjekts entscheiden. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.