Übertragene Gebäude auf eine Gesellschaft stellen keinen Betrieb dar
Bei der Übertragung von Liegenschaften einer Einzelfirma auf eine Gesellschaft lag kein Betrieb vor, welcher zur Befreiung von der Handänderungssteuer führte.
Aufrechnung einer geldwerten Leistung aus fiktivem Darlehen
Für das Bundesgericht ist es ausreichen, wenn die Vorinstanz aufgrund der Gesamtheit der vorgetragenen Sachverhaltsaspekte zur Überzeugung gelangt, dass die Übertragung einer Beteiligung an eine vom Beschwerdeführer gehaltene Gesellschaft treuhänderisch erfolgte. Die Einwendungen des Beschwerdeführers vermochten weder gesamthaft noch einzeln die Feststellungen der Vorinstanz als offensichtlich unrichtig erscheinen lassen.
Der in der Schweiz wohnhafte A fuhr mit einem auf eine niederländische Gesellschaft immatrikulierte Bently in Zürich in eine Polizeikontrolle. Da die Voraussetzungen für eine Einfuhr im Verfahren der vorübergehenden Verwendung nicht erfüllt sind, musst er nachträglich die Einfuhrabgaben leisten.
Vorsorgepläne, welche Kriterien enthalten, deren Erfüllung alleine vom Willen des Arbeitgebers abhängt, erfüllen die Voraussetzungen der Kollektivität im Sinne von Art. 1c Abs. 1 Satz 2 BVV 2 regelmässig nicht.
Geldwerte Leistung im Rahmen von gruppeninternen Geschäften
Im eigenen Namen ausgeführte Geschäfte werden vermutungsweise auch auf Rechnung der handelnden Person abgeschlossen. Das Vorliegen eines Treuhandverhältnisses ist zu beweisen, wobei bei internationalem Sachverhalt eine strengere Prüfung gilt.
Keine Ersatzbeschaffung bei Verkauf von Zweitwohnung
Wird die veräusserte Liegenschaft bis zur Veräusserung als Zweitwohnung weiter genutzt, sind die Voraussetzungen des Steueraufschubs wegen Ersatzbeschaffung nicht erfüllt.
Im Konfliktfall wird dem Sitzkanton die persönliche Zugehörigkeit nur dann zuerkannt, wenn die juristische Person tatsächlich dort geleitet worden war bzw. nicht bewiesen war, dass die Aktivitäten im andern Kanton die Qualität der tatsächlichen Verwaltung erreicht hatten.