Wird mittels Einkauf in die 2. Säule eine Überbrückungsrente bis zum ordentlichen AHV- Rentenalter finanziert, ist fraglich, ob der Einkauf steuerlich abzugsfähig bzw. ein Kapitalbezug aus der 2. Säule innerhalb der 3-Jahresfrist von Art. 79b BVG nach dem Einkauf schädlich ist.
Beschränkung der solidiarischen Haftung der Ehegatten
Die Bestimmungen des DBG über die Verfahrenspflichten betreffen die Veranlagung und nicht das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit eines verheirateten Steuerpflichtigen. Die steuerliche solidarische Haftung der Ehegatten tritt erst nach Rechtskraft der geschuldeten direkten Bundessteuer ein.
Eine Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, sofern sie öffentliche Zwecke wahrnimmt. Das Angebot von Sport schliesst eine Steuerbefreiung nicht per se aus bzw. der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung ist nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt.
Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion
Das StRG hatte zu beurteilen, ob Verlustvorträge im Rahmen einer Fusion von einer Einzelfirma auf eine AG übertragen werden können. Die AG hatte ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt der Fusion eingestellt. Das StRG befasste sich insbesondere mit der Frage, ob die wirtschaftliche Kontinuität für die Übertragung der Verlustvorträge gegeben ist.
Abzug von Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für die Nutzung seines Privatfahrzeugs als Gewinnungskosten in Abzug bringen, wenn er durch die Nutzung des Privatfahrzeugs seine Fahrzeit (Wohnort-Arbeitsplatz) im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen kann.
Strittig zwischen der ESTV und dem Verein war die mehrwertsteuerliche Qualifikation der jährlichen Beiträge der Stadt an den Verein in Höhe von CHF 300'000. Diese wurden gestützt auf einen Leistungsvertrag ausgerichtet. Die ESTV war der Meinung, dass der Verein durch die Beiträge mehrwertsteuerpflichtig wurde.
Gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel und das Vorliegen einer selbständigen Erwerbstätigkeit
Auch wenn das Immobilienvermögen einer steuerpflichtigen Person umfangreich ist, professionell verwaltet wird und kaufmännische Bücher geführt werden, führt dies nicht zwangsläufig dazu, dass eine selbständige Erwerbstätigkeit vorliegt.
Vorliegen einer neuen Tatsache im Nachsteuerverfahren
Die Nachbesteuerung ist auch bei einer Bewertungsfrage zulässig, wenn der Steuerpflichtige unrichtige oder unvollständige Angaben über die Grundlagen der Bewertung gemacht hat.
Die Kosten für ein Privatfahrzeug können nicht vom Einkommen abgezogen werden, wenn es öffentliche Verkehrsmittel gibt und der Steuerpflichtige das Privatfahrzeug nicht für die Ausübung seines Berufs benötigt.