Qualifikation einer im Rahmen eines Aktienverkaufs unter dem Titel «Share Purchase Interest Rate» erfolgten Zahlung
Die Steuerpflichtigen veräusserten sämtliche Aktien an ihrer AG mit Sitz im Kt ZH. Sie erhielten neben dem Kaufpreis ein weiteres Entgelt, welches vom KStA ZH als Einkommen besteuert wurde. Das VGr erachtet diese Zahlung allerdings als ein Entgelt für die Kaufsache und Bestandteil des Kaufpreises.
Bestimmung des steuerrechtlichen Wohnsitzes eines Ehepaars
Zu beurteilen war der Lebensmittelpunkt eines Ehepaars. Bei verheirateten Personen geht man davon aus, dass sie einen gemeinsamen Lebensmittelpunkt und damit einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Dabei entfalten in früheren Steuerperioden getroffene Veranlagungen grundsätzlich keine Rechtskraft.
Das BGer überprüfte die strittige Frage der Qualifikation diverser "Gebühren" durch die Flughafen Zürich AG. Es entscheidet, dass die Vorinstanz den Sachverhalt zu Recht als unzureichend eingestuft und die Sache zu ergänzender Abklärung an die ESTV zurückgewiesen hat. Die Beschwerde der ESTV wurde demnach abgewiesen.
Abzugsfähigkeit von energieeffizienten Investitionen
Das Bundesgericht erinnert an die allgemeinen Grundsätze zum Abzug von werterhaltendem Liegenschaftenunterhalt für Gebäude und stellt klar, inwieweit Investitionen zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz als Unterhalt berücksichtigt werden können.
Keine Revision bei unterschiedlichen Ermessenszuschlägen im Bund und Kanton
Eine in Rechtskraft erwachsene Veranlagungsverfügung der Kantons- und Gemeindesteuern kann nicht mittels Revision abgeändert werden, wenn bei der Veranlagungsverfügung der direkten Bundessteuern tiefere Ermessenszuschläge vorgenommen werden.
Amtshilfe an Indien betreffend Kontoeröffnungsunterlagen
Das "Client Profile" ist als Bestandteil der Bankkontoeröffnungsunterlagen dem ersuchenden Staat zu übermitteln, wenn es von Bedeutung ist. Für diese Beurteilung massgebend ist insbesondere der Umstand, dass das "Client Profile" Rückschlüsse zu den Verhältnissen und Beziehungen zwischen den wirtschaftlich berechtigten Personen zulässt.
Das Bundesgericht erinnert an die Grundsätze für Aufschub eines Amtshilfeverfahrens, die Vermutung von Treu und Glauben des ersuchenden Staates und die fehlende Unterscheidung zwischen Verdachtsmomenten aufgrund von Steuerbetrug und dergleichen im DBA CH-USA. Die übrigen Gründe werden zurückgewiesen und die Rechtsmittel werden für unzulässig erklärt.
Steuerumgehung bei Eigennutzung eines Flugzeuges durch den Aktionären
Das BVGr prüfte, ob die ESTV hinsichtlich der privaten Nutzung eines Flugzeugs durch den wirtschaftlich Berechtigten zu Recht von einer teilweisen Steuerumgehung durch die Beschwerdeführerin ausgegangen ist. Es bejahe dies und wies die Beschwerde teilweise ab.
Obwohl Steuerstrafen ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DBA CH-IN ausgenommen sind, schliesst dies die Amtshilfe im Hinblick auf die Erhebung von Steuerstrafen nicht aus.
Verkehrswertbestimmung einer Liegenschaft im Geschäftsvermögen bei Überführung ins Privatvermögen
Dem Verkehrswert entspricht der Preis, welcher bei einer Veräusserung des Vermögensobjekts im gewöhnlichen Geschäftsverkehr mutmasslich zu erzielen ist, den also ein unbefangener Käufer unter normalen Umständen zu bezahlen bereit ist. Dabei ist grundsätzlich vom Verkehrswert auszugehen, der bei einer gleichbleibenden weiterführenden Nutzung hätte erzielt werden können.