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Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Kommentierung
Direkte Steuern

Aufschub der Besteuerung stiller Reserven

Seit der Unternehmenssteuerreform II bestimmt Art. 18a Abs. 3 DBG, dass die Besteuerung der stillen Reserven auf Gesuch der den Betrieb übernehmenden Erben bis zur späteren Realisierung aufgeschoben wird, wenn bei einer Erbteilung der Geschäftsbetrieb nicht von allen Erben fortgeführt wird.
Natalie Peter
iusNet StR 28.01.2021

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

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Direkte Steuern

Steuerhoheit bei fehlender Geschäftstätigkeit und Verwirkung des Beschwerderechts

Fraglich ist, in welchem Kanton die tatsächliche Verwaltung einer Gesellschaft liegt, welche keiner operativen Tätigkeit (mehr) nachgeht. Zudem beleuchtet das BGr die Frage ob durch eine unvollständige Sachverhaltsdarstellung in einem Steuerruling eine Verwirkung des Beschwerderechts in Bezug auf das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung eintritt.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 01.12.2020

Simuliertes Darlehen

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Direkte Steuern

Simuliertes Darlehen

Die dem Steuerpflichtigen gewährten Darlehen seiner eigenen Gesellschaft waren ursprünglich durch Inhaberschuldbriefe gesichert gewesen. Drei der vier Inhaberschuldbriefe befanden sich 2014 jedoch nicht mehr im Eigentum der B AG. Das Steueramt nahm eine Aufrechnung aufgrund eines simulierten Darlehens vor.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2020

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

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Verrechnungssteuer

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Ermessensveranlagung

Die Verwirkung des Anspruchs afud Rückerstrattung der Verrechnungssteuer tritt gemäss ARt. 23 Abs. 1 VStG bereits dann ein, wenn ein mit der Verrechnungssteuer belastetes Einkommen und Vermögen gegenüber der zuständigen Steuerbehörde nicht angegeben wird.
Daniel Holenstein
iusNet StR 27.08.2020

Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

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Die Nutzungsberichtigung nach DBA CH-GB

Die Weiterleitungspflicht einer Dividende muss rechtlicher Natur sein, d.h. ihren Grund in einem Vertrag oder einem Gesetz haben. Ob eine solche bestanden hat, kann sich nicht nur aus Vertragsdokumenten, sondern auch aus den Umständen ergeben. Das BGr betrachtet faktische Zwänge als Indizien, aus denen auf das Bestehen einer vertraglichen oder gesetzlichen Weiterleitungspflicht geschlossen werden darf.
Natalie Peter

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

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Direkte Steuern

Keine Beweiswürdigung, sondern Missachtung von Beweisregel

Die gemeinsame Unterzeichnung der Steuererklärung durch Ehegatten ändert nichts an der Tatsache, dass der überlebende Ehegatte, dessen Steuerfaktoren nicht betroffen sind, nicht Mittäter einer Steuerhinterziehung sein kann. Erben, die sich aber bereits in eigener Person der vollendeten Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben, sind nicht zu privilegieren.
iusNet StR 26.05.2020

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

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Verrechnungssteuer

Steuerrechtliche Anerkennung von Offshore Strukturen für die Verrechnungssteuer

Das BGr kommt bei einer liechtensteinischen Stiftung mit unterliegenden Offshore Gesellschaften zum Schluss, dass diese für die Verrechnungssteuer steuerlich nicht transparent zu behandeln sei, da es gegen Treu und Glauben verstossen würde, könnte sich der wirtschaftlich Berechtigte auf Missbräuchlichkeit und damit einen Durchgriff auf eine selbst geschaffene Gesellschaftsstruktur berufen.
Natalie Peter
iusNet StR 25.05.2020

Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung

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Direkte Steuern

Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen einer Scheidung

Das BGr musste sich mir der Frage auseinandersetzen, wie Zahlungen aus Mitarbeiterbeteiligungen, welche A im Rahmen eine Scheidungskonvention zur Hälfte an seien Frau zahlen musste, steuerlich zu behandeln ist. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es sich um eine Zahlung infolge Auflösung des Güterstandes oder um Unterhalt handelt.
Marcel Meier
Frédéric Epitaux
iusNet StR 27.04.2020

Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter

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Mehrwertsteuer

Abgrenzung zu steuerbaren Leistungen mit Unterhaltungs-/Vergnügungscharakter

Die Beschwerdegegnerin betreibt seit vielen Jahren eine Karateschule. Die ESTV war der Meinung, dass bei den Kickboxkursen für Erwachsene die Wissensvermittlung nicht das primär verfolgte Ziel sei und kein vordefiniertes Lernziel bestehe, weshalb keine von der Mehrwertsteuer ausgenommene Bildungsleistung vorliege. Das BGr bestätigt diese Auffassung.
Florian Hanslik
iusNet StR 29.03.2020

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