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Leistungen im Konzern - Berechnung der Bemessungsgrundlage

Kommentierung
Mehrwertsteuer

Leistungen im Konzern - Berechnung der Bemessungsgrundlage

Die Steuer wird vom Entgelt. Zum Entgelt gehört alles, was der Empfänger oder an seiner Stelle ein Dritter als Gegenleistung für die Lieferung oder die Dienstleistung aufwendet. Im Falle einer Lieferung oder Dienstleistung an eine nahestehende Person gilt als Entgelt der Wert, der unter unabhängigen Dritten vereinbart würde.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.02.2022

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

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Direkte Steuern

Die Verlustübernahme bei interkantonalen Immobiliengesellschaften

Das BGr hatte zu beurteilen, ob bei einer Immobiliengesellschaft mit Kapitalanlageliegenschaften in verschiedenen Kantonen, reine Liegenschaftskantone verrechenbare Verluste in anderen Kantonen zu übernehmen haben.
Jonas Bühlmann
iusNet StR 22.12.2021

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

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Direkte Steuern

Vermutung von Einkommen bei unversteuertem Vermögen oder «in dubio pro reditibus»

Im Rahmen eines Nach- und Strafsteuerverfahrens wurde das hinterzogene Vermögen auch als Einkommen aufgerechnet. Das BGr schützt diese Veranlagung, da dem Pflichtigen der Gegenbeweis, dass es sich bei den Vermögenswerten nicht um steuerbare Einkünfte gehandelt habe, nicht gelungen sei.
Bastian Thurneysen
iusNet StR 30.11.2021

Einkauf in Pensionskasse – Nachsteuerverfahren infolge Falschdeklaration

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Direkte Steuern

Einkauf in Pensionskasse – Nachsteuerverfahren infolge Falschdeklaration

Die Veranlagungsbehörde prüft die Steuererklärung und nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Die Steuerbehörde darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Steuererklärung richtig und vollständig ist. Eine Pflicht zu ergänzender Untersuchung besteht nur dann, wenn die Steuererklärung Fehler enthält, die offensichtlich sind.
Natalie Peter
iusNet StR 26.10.2021

Versicherungsleistungen

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Mehrwertsteuer

Versicherungsleistungen

Das BGr untersucht, ob der Bezug der strittigen Dienstleistungen grundsätzlich unter die Mehrwertsteuer bzw. Bezugssteuer fällt und, falls ja, ob es sich um steuerausgenommene Leistungen handelt. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen, da zwischenzeitlich die Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Florian Hanslik

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

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Direkte Steuern

Wirtschaftlicher und faktischer Mittelpunkt einer GmbH

Als ein das Steuerrecht begründender Aspekt muss der Kt TI das Vorhandensein eines Steuerdomizils einer GmbH nachweisen. Wenn aufgrund der vorliegenden Elemente die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person im Kanton trotz eines anderswo gelegenen Geschäftssitzes als sehr wahrscheinlich erscheint, obliegt der Gegenbeweis jedoch der Steuerpflichtigen.
Natalie Peter
iusNet StR 31.05.2021

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