Anwendung des Rentensatzes auf Nachzahlungen von IV- und BVG Renten
Das Bundesgericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach Nachzahlungen von Invaliden- und BVG-Rente, die an die Stelle von periodischen Leistungen treten, in der Steuerperiode zum Rentensatz besteuert werden, in der sie erbracht wurden.
Das Verhalten eines Steuerpflichtigen im Folgejahr ist zwar nicht unmittelbar relevant für die Bestimmung seines Wohnsitzes im streitbetroffenen Steuerjahr, kann aber doch als Indiz berücksichtigt werden.
Zeitpunkt der Entstehung der Steuerforderung bei Gutscheinen
Im vorliegenden Fall ist einzig streitig und zu prüfen, ob die ESTV Bundesrecht verletzt, indem sie den Umsatz aus erwiesenermassen verkauften, aber noch nicht eingelösten Leistungsgutscheinen als Vorauszahlungen qualifiziert und deshalb in der Ermessenseinschätzung berücksichtigt.
Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen
Aufgrund der Ungleichbehandlung alt- und neurechtlicher Steuerforderungen verjährte das Jahr 2009 im Unterschied zur Forderung von 2010. Zudem musste das BGr über die Höhe des Steuerobjekts entscheiden. Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen.
Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei Nichtdeklaration der Dividende
Das BGr hatte zu beurteilen, ob die Nichtdeklaration einer Dividende in der Steuererklärung zur Verwirkung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer führt, auch wenn die Veranlagungsbehörde diese Dividende proaktiv dem steuerbaren Einkommen hinzugerechnet hatte.
Mit Einmalprämie finanzierte Rente: Leib- oder Zeitrente?
Umstritten war die steuerliche Behandlung einer an die steuerpflichtigen Eheleute ausgerichteten Rente, die mit Einmalprämie finanziert wurde und eine beschränkte Laufzeit aufwies. Das BGr hatte zu prüfen, ob es sich um eine Leib- oder eine Zeitrente handelt.
Das BGr stellt fest, dass bei einem Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung und anschliessendem Kapitalbezug innerhalb der Frist von Art. 79b Abs. 3 BVG die bereits rechtsbeständige Veranlagung betreffend die Abzugsberechtigung des Einkaufs im Nachsteuerverfahren noch korrigiert werden kann.
Einkauf in Pensionskasse – Nachsteuerverfahren infolge Falschdeklaration
Die Veranlagungsbehörde prüft die Steuererklärung und nimmt die erforderlichen Untersuchungen vor. Die Steuerbehörde darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass die Steuererklärung richtig und vollständig ist. Eine Pflicht zu ergänzender Untersuchung besteht nur dann, wenn die Steuererklärung Fehler enthält, die offensichtlich sind.
Die Ausscheidung von Kapitalanlageliegenschaften eines Vereins
Das BGr hatte zu beurteilen, ob im Rahmen einer internationalen Steuerausscheidung von Kapitalanlage- und Betriebsliegenschaften eines Vereins ein Verstoss gegen das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung vorliegt. Die kantonalen Steuerbehörden hatten unterschiedliche Ausscheidungsmethoden angewendet.