Beruhen Beiträge von Vereinsmitgliedern auf einer Gegenleistung des Vereins, sind sie zum steuerbaren Gewinn zu rechnen. Es stellt keinen steuerneutralen Vorgang dar, wenn Beiträge von unterschiedlicher Mitgliederkategorien gezahlt werden, und die Mehrheit auf die Geschicke der Vereinstätigkeit keinen Einfluss nehmen kann.