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Sachgerechte Berechnung einer Vorsteuerkorrektur

Kommentierung
Mehrwertsteuer

Sachgerechte Berechnung einer Vorsteuerkorrektur

Die Beschwerdeführerin erbrachte in der durch die ESTV kontrollierten Steuerperiode ausgenommene Leistungen. Die ESTV hat daraufhin die Vorsteuerkorrektur selbst vorgenommen. Das BVGr. hat nun überprüft, ob die vorgenommene Vorsteuerkorrektur sachgerecht war. Die Beschwerde wird abgewiesen.
Florian Hanslik
iusNet StR 28.05.2019

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer

Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer beim Verkauf von eigenen Aktien

A hatte der C AG eigene Aktien verkauft. Da diese nicht innert Frist weiterverkauft wurden, löste dies die VSt aus. Das BGer hatte zu beurteilen, ob A das aus dem Verkauf der eigenen Aktien resultierende Einkommen fahrlässig in seiner Steuererklärung nicht deklariert und somit seinen Rückerstattungsanspruch bei der Verrechnungssteuer verwirkt hatte.
iusNet StR 20.06.2019

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Rechtsprechung
Internationales Steuerrecht

Schwärzung von Namen Dritter in der Amtshilfe

Bezüglich der A Treuhand Anstalt hält das BVGr fest, dass es mit Blick auf die an den IRS zu edierenden Aktenstücke nicht unwahrscheinlich ist, dass ihre Funktion darüber hinausging, als blosse Zustellungsempfängerin der Domizilgesellschaft eine Korrespondenzadresse für deren Beziehung zur D Bank bereitzustellen.
iusNet StR 21.06.2019

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Einfuhrabgaben bei Privatfahrzeugen

Eine deutsche Staatsangehörige, wohnhaft in der Schweiz, wurde von der Polizei kontrolliert, wobei festgestellt wurde, dass sie ein in Deutschland registriertes, in der Schweiz unverzolltes Fahrzeuges verwendete. Gegen die daraufhin nachgeforderten Einfuhrabgaben wurde Beschwerde erhoben.
iusNet StR 21.06.2019

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Ungenügende Umschreibung der verlangten Informationen im Amtshilfeersuchen von Russland

Das BVGr sieht es als erstellt, dass sich der Federal Tax Service von Russland nicht eindeutig bzw. nachvollziehbar betreffend die von ihm verlangten Informationen geäussert hat und damit die voraussichtliche Erheblichkeit im Ersuchen nicht dargetan ist.
iusNet StR 02.07.2019

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