iusNet Steuerrecht

Schulthess Logo

Steuerrecht > Modulspezifische Rechtsgebiete > Direkte Steuern

Direkte Steuern

Direkte Steuern

Überhöhte Zinsen bei einem partiarischen Darlehen

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BVGr erachtete die von der X AG an ihre Darleiherinnen bezahlten Zinsen von 7% auf einem partiarischen Darlehen im Vergleich zum anwendbaren ESTV Rundschreiben zu den Höchstzinssätzen als überhöht, wodurch die Gesellschaft entreichert wurde. In jenem Umfang, in dem die von der X AG bezahlten Zinsen die Zinsen gemäss ESTV Rundschreiben übersteigen, stellen sie geldwerte Leistungen an die Darleiherinnen dar, auf denen die Verrechnungssteuer geschuldet ist.
iusNet StR 21.06.2019

Anfechtung von Rückweisungsentscheiden

Rechtsprechung
Direkte Steuern

2C_942/2018, 2C_981/2018

Rückweisungsentscheide können unter Umständen wie Endentscheide beim BGer angefochten werden. Das KStA SG ist in Erbschaftssachen nicht zur Beschwerde legitimiert, da es keine erhebliche Betroffenheit in wichtigen öffentlichen Interessen nachweisen konnte. Das BGr korrigierte die Höhe des vorinstanzlich falsch festgesetzten beweglichen Vermögens. Da die Parteien den Fehler des VGer SG nicht vorhersehen und früher rügen konnten, durften sie die offensichtlich unrichtige Feststellung des Sachverhaltes geltend machen.
iusNet StR 29.05.2019

Aus dem Privatvermögen eines Dritten geleistetes Dienstjahresgeschenk

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Nicht jede Geldleistung eines Arbeitgebers oder von Dritten an einen Arbeitnehmer stellt zwingend Arbeitseinkommen dar. So können z.B. Trinkgelder oder Gelegenheitsgeschenke Schenkungen im steuerlichen Sinne darstellen. Aber sobald ein enger Konnex zwischen der Geldzahlung und dem Arbeitsverhältnis erstellt ist, werden erhöhte Anforderungen an den Nachweis des Schenkungswillens gestellt. Dieser Nachweis ist einem Verwaltungsrat und Aktionär, der zu keinem Zeitpunkt selbst Arbeitgeber gewesen war, nicht gelungen, obwohl er erst nach Beendigung der Arbeitsverhältnisse langjährigen Mitarbeitern aus seinem Privatvermögen freiwillige Beiträge zukommen liess.
iusNet StR 28.05.2019

Keine Fristwiederherstellung bei fehlendem Nachweis des Verhinderungsgrundes

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Wird eine Krankheit als Hinderungsgrund angerufen, muss die Beeinträchtigung derart erheblich ausfallen, dass die steuerpflichtige Person durch sie geradezu davon abgehalten wird, innert Frist zu handeln oder eine Drittperson mit der notwendigen Vertretung zu betrauen.
iusNet StR 27.05.2019

Anstalt nach liechtensteinischem Recht

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das BGer prüft die Gleichstellung einer Anstalt nach liechtensteinischem Recht mit inländischen juristischen Personen zum Zwecke der Besteuerung in der Schweiz nach der Regel von Art. 49 Abs. 3 DBG. Dabei präzisiert das BGer die rechtlichen und tatsächlichen Kriterien, welche für diese Beurteilung anwendbar sind.
iusNet StR 27.05.2019

Vernehmlassung zur STAF Verordnung

Gesetzgebung
Direkte Steuern
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 Verordnungen zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) in die Vernehmlassung geschickt. Unter der Voraussetzung, dass die STAF-Vorlage an der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 angenommen wird, sollen die Verordnungen zusammen mit dem Gesetz auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt werden.
iusNet StR 30.04.2019

Besteuerung nach dem Aufwand ist voraussichtlich erheblich

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Die Besteuerung nach dem Aufwand eines in der Schweiz ansässigen Steuerpflichtigen ist eine voraussichtlich erhebliche Information, welche den französischen Steuerbehörden im Rahmen der Amtshilfe unter Berücksichtigung der spezifischen Regelung von Art. 4 Abs. 6 lit. b DBA CH - FR übermittelt werden kann, sofern die französischen Steuerbehörden beabsichtigen, das Steuerdomizil der betroffenen Person festzulegen.
iusNet StR 30.04.2019

Aufhebung Heiratsstrafe

Gesetzgebung
Direkte Steuern
Das Bundesgericht hat die Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» vom 28. Februar 2016 aufgehoben. Der Bundesrat wartet die ausführliche schriftliche Urteilsbegründung ab. Gestützt auf das schriftliche Urteil wird er das weitere Vorgehen so rasch wie möglich festlegen und die Schlussfolgerungen ziehen.
iusNet StR 29.04.2019

Seiten