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Direkte Steuern

Direkte Steuern

Überspitzter Formalismus beim Nichteintreten auf eine Einsprache

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das Verhalten der StV AR, der Beschwerdeführerin den Erhalt von Unterlagen und damit die Wahrung der gesetzlichen Einsprachefrist zu bestätigen, ihr dann wegen Fehlens ebendieser Unterlagen eine (behördliche) Nachfrist anzusetzen, auf ein fristgerechtes und begründetes Gesuch um Fristverlängerung nicht zu reagieren und schliesslich auf die Einsprache wegen Nichterfüllens der Mitwirkungspflicht durch nicht fristgerechte Einreichung dieser Unterlagen nicht einzutreten, ist zutiefst stossend und erscheint überspitzt formalistisch.
iusNet StR 28.01.2019

Abzugsfähigkeit von Unterstützungsbeiträge an Personen im Ausland

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Nachweis für Zahlungen von Unterstützungsbeiträgen an Personen im Ausland unterliegt besonders strengen Bedingungen. Die Steuerbehörden können den Nachweis verlangen, dass die bedürftigen Empfänger die entsprechenden Beträge erhalten haben. Kann kein Bank- oder Postnachweis vorgelegt werden, ist es Sache des Steuerpflichtigen, zumindest eine schriftliche Bestätigung des Empfängers vorzulegen.
iusNet StR 22.01.2019

Einseitige Verlängerung einer Rechtsmittelfrist durch den Steuerpflichtigen ist nicht möglich

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Der Empfänger einer eingeschriebenen Briefpost kann den Beginn einer Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die sieben Tage Abholfrist hinaus verlängern, etwa durch einen Postrückbehaltungsauftrag oder indem er die Sendung verspätet in Empfang nimmt. Im Übrigen kommt die Zustellfiktion nur zum Tragen, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird.
iusNet StR 22.01.2019

Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen im Beweisführungsverfahren

Rechtsprechung
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Auch wenn die Beweisführungslast aufgrund der behördlichen Untersuchungspflicht bei der Veranlagungsbehörde liegt, untersteht die steuerpflichtige Person trotzdem einer weitreichenden Mitwirkungspflicht. Die Steuerpflichtigen hätten beweisen müssen, dass die vom KStA SO vermutete Verwendung von nicht verbuchten Einzahlungsscheinen tatsachenwidrig war. Dies taten sie nicht in genügender weise, weshalb die Beschwerde als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde.
iusNet StR 22.01.2019

Teilweise Doppelbesteuerung von Einkommen einmal aus unselbständiger (Kanton AG) einmal aus selbtändiger Tätigkeit (Kanton ZG)

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Das VGr AG kam nach einem bundesgerichtlichen Rückweisungsurteil zum Ergebnis, der Ehemann habe seine gesamte Arbeitskraft für die beauftragenden Gesellschaften eingesetzt. Er habe mithin - trotz Abwicklung über das Einzelunternehmen der Ehefrau - sein gesamtes steuerbares Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielt, das somit vollumfänglich der Steuerhoheit des Kantons AG unterliege. Das BGr erachtet diese Beurteilung als bundesrechtskonform.
iusNet StR 21.01.2019

Auseinandersetzung mit vorinstanzlichen Erwägungen zum Nichteintretenspunkt notwendig

Rechtsprechung
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Die Vorinstanz stellte fest, dass das KStA ZH materiell auf eine Einsprache gegen eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen materiell nicht hätte eintreten dürfen. Die Steuerpflichtige hatte es unterlassen, einen bezifferten Antrag zu stellen und diesen zu begründen. Sie hätte zudem darlegen müssen, dass und weshalb das Steuerrekursgericht bundesrechtswidrig angenommen habe, dass das KStA ZH auf die Einsprache nicht hätte eintreten dürfen. Das hat sie allerdings nicht getan, weshalb die Beschwerde als unbegründet abgewiesen wurde.
iusNet StR 21.01.2019

Verdeckte Gewinnausschüttung bei der Abschreibung von Darlehen an nahestehende Personen und dem überpreislichen Kauf von Immaterialgüterrechten

Rechtsprechung
Direkte Steuern
Bei der verdeckten Gewinnausschüttung genügt es, wenn der Leistungsempfänger dem Beteiligungsinhaber der leistenden Gesellschaft nahe steht, es muss keine direkte Verknüpfung bestehen. Der Kauf von Immaterialgüterrechten hält dem Drittvergleich nicht stand. Die Beschwerdeführerin vermag die Vermutung nicht zu entkräften, dass die von ihr von einer nahestehenden Gesellschaft gekauften Immaterialgüterrechte keinen Wert hatten. Sie hat mit dem Kauf der Immaterialgüterrechte eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgenommen. Die Beschwerde wurde deshalb abgewiesen.
iusNet StR 21.01.2019

Voraussetzungen, unter denen eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen nichtig ist

Rechtsprechung
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Eine Revision ist ausgeschlossen, wenn der Antragsteller als Revisionsgrund einzig vorbringt, was er bei der ihm zumutbaren Sorgfalt schon im ordentlichen Verfahren hätte geltend machen können. Die ermessenweise Veranlagung erwies sich in casu weder als bewusst noch willkürlich zum Nachteil der steuerpflichtigen Person. Ein möglicherweise zu grosszügig bemessener, unangefochten veranlagter Ermessenszuschlag, der nicht jeden Realitätsbezug entbehrt, reicht für eine Nichtigkeit nicht aus.
iusNet SR 07.12.2018

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