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Zuständigkeit für die Veranlagung der direkten Bundessteuer und Wohnsitz der Eheleute

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Direkte Steuern

Zuständigkeit für die Veranlagung der direkten Bundessteuer und Wohnsitz der Eheleute

Vorliegend ist die Zuständigkeit für die Veranlagung der direkten Bundessteuer im Lichte von Art. 3 Abs. 5 DBG streitig. Das Bundesgericht hat ferner zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Bern zu Recht angenommen hat, dass sich der rechtliche Lebensmittelpunkt und damit der steuerliche Wohnsitz der Ehegatten im Jahr 2017 nicht in Luxemburg, sondern noch in Bern befunden hat.
iusNet StR 31.07.2024

Vermittlung im Finanzbereich

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Mehrwertsteuer

Vermittlung im Finanzbereich

Strittig ist im vorliegenden Fall, ob es sich bei den als externe Vermögensverwaltungsgebühren bezeichneten Gebühren um ein Entgelt für eine von der Steuer ausgenommene Vermittlungsleistung oder eine steuerbare Vermögensverwaltungsleistung handelt. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, dass in casu keine selbständige Vermittlungstätigkeit vorliegt. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 31.07.2024

Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen

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Mehrwertsteuer

Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen

Vorliegend ist umstritten, ob die Beschwerdeführerin steuerbare Inlandleistungen erbracht hat und demnach rückwirkend steuerpflichtig wird. Die Beschwerdeführerin bestreitet ihre subjektive Steuerpflicht, da sie ihrer Meinung nach keine elektronischen Dienstleistungen in der Schweiz erbringt. Das BVGr urteilt, dass ebensolche Leistungen vorlagen. Die Beschwerde wird abgewiesen.
iusNet StR 31.07.2024

Zeitpunkt der Vorsteuerkorrektur

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Mehrwertsteuer

Zeitpunkt der Vorsteuerkorrektur

Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob die ESTV eine Einschätzungsmitteilung zurecht widerrufen hat, um in der Folge die Vorsteuerkorrektur betreffend ein Bauprojekt wiedererwägungsweise in einer anderen Steuerperiode zu berücksichtigen. Massgebend für die definitive Vorsteuerkorrektur ist nach Ansicht des Gerichts die tatsächliche Verwendung des Bauprojekts. Die Beschwerde der Steuerpflichtigen wird gutgeheissen.
iusNet StR 26.06.2024

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb einer überschuldeten Gesellschaft

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Direkte Steuern

Verdeckte Gewinnausschüttung beim Erwerb einer überschuldeten Gesellschaft

Das Bundesgericht hat das Vorliegen einer geldwerten Leistung durch die Einbringung einer zu liquidierenden Gesellschaft und anschliessender unentgeltlicher Übernahme einer überschuldeten Gesellschaft zu beurteilen. Dabei wurden die Gesellschaften von denselben Aktionären beherrscht. Das Bundesgericht verneint vorliegend eine konsolidierte Betrachtungsweise der beiden Einlagen.
iusNet StR 26.06.2024

Schenkungssteuer im Konkubinat – Vermutung der Schenkungsabsicht

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Direkte Steuern

Schenkungssteuer im Konkubinat – Vermutung der Schenkungsabsicht

Das Bundesgericht hat den Schenkungswillen im Konkubinatsverhältnis zu prüfen. Es ist umstritten, ob nach der Übertragung eines Grundstückes zu hälftigem Miteigentum vom Vater des Konkubinatspartners mit Erbvorbezug (gemischte Schenkung) eine kantonalrechtlich steuerbare Schenkung an die Steuerpflichtige erfolgte.
iusNet StR 26.06.2024

Wochenaufenthalterstatus und Wohnsitz bei Ehegatten

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Direkte Steuern

Wochenaufenthalterstatus und Wohnsitz bei Ehegatten

Das Bundesgericht hat zu prüfen, ob die Steuerverwaltung des Kantons Zürich zu Recht davon ausgegangen ist, dass die Steuerpflichtigen ab dem 1. Januar 2018 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz in Zürich und nicht mehr im Aargau haben. Umstritten war, ob eine massgeblich veränderte Faktenlage vorhanden war, die es dem Kanton Zürich erlaubte, die Besteuerungshoheit wieder in Anspruch zu nehmen.
iusNet StR 26.06.2024

Auskunftsrecht

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Auskunftsrecht

Grundsätzlich verliert eine Auskunft ihre Verbindlichkeit, wenn die ESTV auf diese zurückkommt bzw. diese widerruft. Strittig und vom Bundesverwaltungsgericht zu untersuchen ist, ob nun solch eine Auskunft rechtsgültig durch die ESTV widerrufen resp. rechtsgültig in dem Sinne konkretisiert wurde. Die streitbetroffene Auskunft wurde erst nachträglich widerrufen. Dies hat zur Folge, dass sich die Beschwerdeführerin für die streitbetroffenen Steuerperioden auf die Auskunft der ESTV verlassen durfte.
iusNet StR 26.06.2024

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