Strittig zwischen der ESTV und dem Verein war die mehrwertsteuerliche Qualifikation der jährlichen Beiträge der Stadt an den Verein in Höhe von CHF 300'000. Diese wurden gestützt auf einen Leistungsvertrag ausgerichtet. Die ESTV war der Meinung, dass der Verein durch die Beiträge mehrwertsteuerpflichtig wurde.
Abzug von Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort
Ein Arbeitnehmer kann die Kosten für die Nutzung seines Privatfahrzeugs als Gewinnungskosten in Abzug bringen, wenn er durch die Nutzung des Privatfahrzeugs seine Fahrzeit (Wohnort-Arbeitsplatz) im Vergleich zu öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens eine Stunde pro Tag verkürzen kann.
Übertragung von Verlustvorträgen im Rahmen einer unechten Fusion
Das StRG hatte zu beurteilen, ob Verlustvorträge im Rahmen einer Fusion von einer Einzelfirma auf eine AG übertragen werden können. Die AG hatte ihre Tätigkeit zum Zeitpunkt der Fusion eingestellt. Das StRG befasste sich insbesondere mit der Frage, ob die wirtschaftliche Kontinuität für die Übertragung der Verlustvorträge gegeben ist.
Eine Jugendriege kann teilweise steuerbefreit sein, sofern sie öffentliche Zwecke wahrnimmt. Das Angebot von Sport schliesst eine Steuerbefreiung nicht per se aus bzw. der öffentliche Zweck des Sports bzw. der Sportförderung ist nicht auf den freiwilligen Schulsport begrenzt.
Beschränkung der solidiarischen Haftung der Ehegatten
Die Bestimmungen des DBG über die Verfahrenspflichten betreffen die Veranlagung und nicht das Vorliegen der Zahlungsunfähigkeit eines verheirateten Steuerpflichtigen. Die steuerliche solidarische Haftung der Ehegatten tritt erst nach Rechtskraft der geschuldeten direkten Bundessteuer ein.
Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für kleine Arbeitsentgelte - weshalb nicht gleich eine Steuerumgehung vorliegt
Die Annahme einer Steuerumgehung kommt nur in ganz ausserordentlichen Situationen in Frage. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Sachverhalt unter eine die Steuerpflicht auslösende oder erhöhende Norm fällt.
Frage nach der einheitlichen Leistung bei einem Adventskalender
Strittig ist, ob ein Adventskalender, bestehend aus 24 Türchen mit 24 Müesli Riegel, als ein einheitliches unteilbares Ganzes anzusehen ist und somit zum reduzierten Steuersatz oder zum Standardsatz abgerechnet wird.
Gemeinsame Mittelverwendung von Ehegatten führt zur gemeinsamen Besteuerung
Als weitere kumulative Voraussetzung für eine separate Besteuerung von Ehegattend darf neben dem getrennten Wohnsitz auch keine Gemeinschaftlichkeit der Mittel für Wohnung und Lebensunterhalt mehr bestehen.
Vorsteuerkorrektur bei einer gemeinnützigen Stiftung
Bei der Unterscheidung zwischen einem unternehmerischen und einem nicht unternehmerischen Bereich einer Unternehmensträgerin ist unerheblich, wie die Bereiche finanziert werden. Es kommt einzig darauf an, ob mit den in den unterschiedlichen Bereichen ausgeführten Tätigkeiten nachhaltig Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden sollen (unternehmerischer Bereich) oder nicht (nicht unternehmerischer Bereich).