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Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei einer Ermessenseinschätzung

Rechtsprechung
Verrechnungssteuer

Rückerstattung der Verrechnungssteuer bei einer Ermessenseinschätzung

Der neue Art. 23 Abs. 2 VStG ist erst auf Verrechnungssteuerforderungen anwendbar, welche ab dem 1. Januar 2014 entstanden sind. Die Verrechnungssteuer wurde nicht zurückerstattet, weil die gemahnte Steuererklärung zu spät eingereicht worden ist und der Anspruch somit zu spät beantragt wurde.
iusNet StR 29.10.2019

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Bestrittene Wohnsitzverlegung in einen steuergünstigeren Kanton

Für eine Wohnsitzverlegung genügt es nicht, die Verbindungen zum bisherigen Wohnsitz zu lösen. Massgeblich ist vielmehr, dass nach den gesamten Umständen ein neuer Wohnsitz begründet worden ist. Niemand kann an mehreren Orten zugleich Wohnsitz haben. Der einmal begründete Wohnsitz bleibt grundsätzlich bis zum Erwerb eines neuen bestehen. Nicht entscheidend ist deshalb in der Regel, wann der Steuerpflichtige sich am bisherigen Wohnort abgemeldet oder diesen verlassen hat
iusNet StR 29.10.2019

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Berücksichtigung einer Nutzniessung bei der Grundstückgewinnsteuer

Massgebend für die Bestimmung des Erlöses sind schon von Harmonisierungsrechts wegen die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung und nicht etwa jene zum Zeitpunkt der Einreichung der Grundstückgewinnsteuererklärung.
iusNet StR 28.10.2019

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Rechtsprechung
Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer - Steuerumgehung bei einer Flugzeugvermietung

Der Beschwerdeführerin, die im Eigentum eines Flugzeuges war, wurde der Vorsteuerabzug nicht gewährt. Der Grund hierfür war, dass das Flugzeug nicht nur für Dritte, sondern insbesondere dem wirtschaftliche Berechtigten vermietet wurde. Die ESTV sah darin eine teilweise Steuerumgehung. Dagegen wurde Beschwerde erhoben. Die Beschwerde wurde abgewiesen.
iusNet StR 24.09.2019

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Rechtsprechung
Direkte Steuern

Besteuerung gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler

Fehlerhafte Verwaltungsakte sind in aller Regel nicht nichtig, sondern bloss anfechtbar, und sie erwachsen dementsprechend durch Nichtanfechtung in Rechtskraft. Als Nichtigkeitsgründe fallen vorab funktionelle und sachliche Unzuständigkeit der entscheidenden Behörde sowie krasse Verfahrensfehler in Betracht.
iusNet StR 24.09.2019

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